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FÖRDERVEREIN

Freiwillige Feuerwehr Lübz e.V.

 

 

Satzung

 

Jeder eingetragene Verein benötigt eine Satzung, die bei Gründung eines Vereins beschlossen wird. Die Satzung bildet sozusagen die Verfassung. Neben der Ausführung der Vorschriften zum Vereinsrecht lt. Bürgerlichem Gesetzbuch wird weiter die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll, geregelt. Die Satzung eines Vereins hat nicht den Charakter einer staatlichen Rechtsnorm.

 

Satzung des Fördervereins Freiwillige Feuerwehr Lübz e. V.